NetzDG – Deutscher Bundestag – Berlin, 30.06.2017 (Update)

Zensiert

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wurde heute, 30.06.2017, mit der Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen.

Ein schwarzer Tag für die Demokratie, eine Schande für den Deutschen Bundestag und ein Angriff auf den Artikel 5 GG …

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Unsere bestehenden Gesetze, sofern sie denn Anwendung finden, bieten bereits heute umfassende Möglichkeiten, sich gegen Hetze im Netz zur Wehr zu setzen.

Im nachfolgenden Video erläutert Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel seine Kritikpunkte am Gesetzesvorhaben.

Joachim Steinhöfel zum NetzDG

Die Delegation der Rechtsstaatlichkeit an private Organisationen & NGOs darf nicht hingenommen werden. „Neusprech“ und die „Schere im Kopf“ sind Instrumente, die einer Demokratie nicht würdig sind.

… eine Anmerkung zur „technischen“ Durchführung der Abstimmung

Einige Meldungen besagen, dass bei der Abstimmung nur knapp 10% der Abgeordneten anwesend waren. Die Abstimmung selbst verlief ein wenig „holprig“, was einem routinierten Bundestagspräsidenten für ein Gesetz dieser Tragweite nicht passieren sollte (dieser Umstand kann im beigefügten Video zur Abstimmung nachvollzogen werden).

Da im Sitzungsprotokoll des Deutschen Bundestages vom 30.06.2017 leider keine Zahlen zum Abstimmungsergebnis (Ja, Nein, Enthaltungen) des NetzDG enthalten sind, habe ich beim Deutschen Bundestag um die Bereitstellung des Zahlenmaterials inkl. der Erlaubnis zur Veröffentlichung nachgefragt. Auf die Antwort bin ich gespannt :-).

Ein Update mit Antwort „Auskunfts- und Recherchenservice“ des Deutschen Bundestages

Am 07.07. kam eine Antwort vom „Auskunfts- und Recherchenservice“ des Deutschen Bundestages zu meiner „kleinen Anfrage“.

In der Mail heißt es …

„die genaue Zahl, wie viele Abgeordnete tatsächlich anwesend und zum NetzDG abgestimmt haben können wir seitens der Parlamentsdokumentation nicht ermitteln. Die Abstimmung zum NetzDG in der 2. Und 3. Beratung fand nicht in namentlicher Abstimmung statt, sondern erfolgte durch eine Mehrheitsentscheidung (Handzeichen). Näheres können Sie dem Plenarprotokoll S. 25127B-C https://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/18244.pdf#P.25127 entnehmen sowie auch dem Link zum Vorgang der Gesetzgebung https://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/815/81582.html in unserer Datenbank DIP.

Aus der Bemerkung des Bundestagspräsidenten vor dem Aufruf der Beratung des NetzDG (Zusatztagesordnungspunkt 12) auf Seite 25115D, Zitat < Es wäre schön, wenn diejenigen, die auch am nächsten Tagesordnungspunkt mitwirken wollen, sich auf einen der wenigen freien Plätze setzen würden.> könnte abgeleitet werden, dass viele Abgeordnete noch nach der vorausgegangenen namentlichen Abstimmung zur „Ehe für Alle“ da waren, bei der 623 Abgeordnete ihre Stimme abgegeben haben. Aufschluss darüber könnte auch die Sichtung des Videos der Sitzung bringen, hierzu wäre zu hoffen, dass die Kameras das genaue Abstimmungsverhalten lückenlos eingefangen haben https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7125789#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek „

Nachdem der Versuch der Betrachtung des Videos online leider nicht möglich war (mehrere Versuche zu unterschiedlichen Tag- und Nachtzeiten), wurde ein Download des Videos durchgeführt.

Das Video im Format MP4 kann nachfolgend betrachtet werden (aufgrund der Größe ist der Umweg über DropBox notwendig).

Zumindest nach meiner Betrachtung des Videos (Abstimmung ab Minute 06:18), komme ich zu dem Schluss, dass die Zahl der anwesenden Abgeordneten eher spärlich war. „Wenige freie Plätze“ würde ich anders interpretieren.

Das Video wurde von mir auf den abstimmungsrelevanten Teilausschnitt gekürzt. Die vollständige Videodokumentation ist unter dem folgenden Link zu finden, die Abstimmung beginnt hier ab Minute 47:00 (Hinweis: Da das Video nicht komplett abgespielt wird, muss zur vollständigen Betrachtung ein Download von DropBox erfolgen).

Nachtrag

Als ob das NetzDG noch nicht genug wäre, so fordert Heiko Maas nun ein …

„digitales AGG, ein Antidiskriminierungsgesetz für Algorithmen gegen digitale Diskriminierung und für vorurteilsfreies Programmieren“

Man sollte sich die mahnenden Worte von Ignazio Silone vor Augen halten …

Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: „Ich bin der Faschismus“. Nein, er wird sagen: „Ich bin der Antifaschismus“.